Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich und Verbindlichkeit:

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle unsere Offerte und von uns angenommenen Aufträge, soweit nicht schriftliche Sondervereinbarungen getroffen worden sind. Solche haben nur für das jeweils Bezug habende Geschäft Gültigkeit. In Formularen unseres Kunden enthaltene Einkaufsbedingungen gelten als nicht beigesetzt und sind nicht Vertragsgegenstand. Will der Auftraggeber diese Verkaufs- und Lieferbedingungen nicht oder nur teilweise anerkennen, haben wir das Recht, vom Verkauf zurückzutreten, ohne dass der Käufer Schadenersatzansprüche geltend machen kann.

2. Angebote und Abschlüsse:

Unsere Angebote erfolgen, wenn nicht schriftlich anders vereinbart, immer freibleibend. Sollte die Ausführung des Auftrages für uns aus Gründen höherer Gewalt, Streiks, von uns unverschuldeter Lieferausfälle unserer Zulieferanten und ähnlich wichtiger, von uns nicht zu vertretender Gründe zu den vereinbarten Bedingungen unmöglich oder unzumutbar werden, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass unserem Vertragspartner hieraus ein Schadenersatz oder sonstiger Anspruch erwächst.

3. Preise und Zahlungsbedingungen:

Unsere Preise sind freibleibend und gelten, wenn nicht anders vereinbart, exkl. MwSt., ab unserem Lager ohne Verpackung. Zur Anrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen von uns nicht anerkannter Gegenforderungen des Käufers ist nicht zulässig. Werden die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder tritt eine Verschlechterung in der Vermögenslage bzw. Kreditwürdigkeit unseres Auftraggebers ein, sind wir berechtigt, alle Forderungen gegenüber dem Käufer - auch aus anderen Geschäftsabschlüssen ohne Rücksicht auf die vereinbarten Zahlungstermine sofort fällig zu stellen. Bei Aufträgen, welche noch in Bearbeitung sind, können wir ausreichende Sicherheiten bzw. Vorauszahlungen verlangen oder unter Aufrechterhaltung aller Schadenersatzansprüche vom Vertrag zurücktreten, ohne dass der Käufer seinerseits Schadenersatzansprüche hieraus ableiten kann. Unsere Rechnungen sind sofort ohne Abzug und für uns kostenfrei zu bezahlen, sofern nicht andere Zahlungskonditionen schriftlich vereinbart wurden. Bei verspäteter Zahlung sind wir berechtigt, Verzugszinsen von zumindest 14 % per anno zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu verlangen. Alle aus der Forderungsgeltendmachung uns entstehenden Kosten einschließlich aller außergerichtlichen Kosten und Inkassogebühren eines Gläubigerschutzverbandes gehen zu Lasten des Käufers.

4. Liefertermine:

Unsere Zusage von Lieferterminen erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen. Ein zugesagter Liefertermin gilt als eingehalten, wenn die Lieferbereitschaft von uns innerhalb der vereinbarten Frist dem Käufer angezeigt wird. Werden von uns zugesagte Liefertermine überschritten, hat der Auftraggeber das Recht, vom Vertrag erst zurückzutreten, nachdem er uns zuvor mittels eingeschriebenen Briefes eine Nachfrist von zumindest 4 Wochen unter gleichzeitiger Rücktrittsandrohung gesetzt hat. Bei Sonderanfertigungen ist die Nachfrist entsprechend der Eigenart der Sonderanfertigung länger, zumindest mit 8 Wochen, zu bemessen. Schadenersatzansprüche oder sonstige Ansprüche gegen uns stehen dem Käufer nicht zu, wenn unser Lieferverzug auf ein Säumnis unserer Zulieferer zurückzuführen ist, oder von uns nicht zumindest grob fahrlässig verschuldet wurde. Bei Vorliegen höherer Gewalt, Maßnahmen von Behörden, fehlenden Unterlagen oder Spezifikationen oder Auftreten von sonstigen Umständen, die wir nicht beeinflussen können, wird der von uns zugesagte Liefertermin automatisch um die Dauer der vorliegenden Umstände hinausgeschoben.

5. Rücksendung und Lagerung bestellter Ware:

Rücksendungen und Umtausch gelieferter Ware, insbesondere von Sonderanfertigungen und Waren, die nach einem fixen Maß bestellt wurden, sind nur mit unserer Zustimmung möglich. Die dadurch entstehenden Kosten und Aufwendungen trägt der Käufer. Die Höhe des Gutschriftbetrages bestimmt sich, in Ermangelung einer anderen schriftlichen Vereinbarung, nach unserem Wiederverkaufspreis zuzüglich 20 % zur Deckung der Wiederverkaufsspesen. Ware, welche gegen „Abholung“ oder „auf Abruf“ bestellt wurden, lagern ab dem Zeitpunkt der avisierten Lieferbereitschaft auf Kosten und Gefahr des Käufers bei uns oder nach unserer Wahl bei einem Dritten.

6. Lieferung und Gefahrenübergang:

Bei vereinbarten frachtfreien Lieferungen liefern wir mit Transportmitteln unserer Wahl frachtfrei Bestimmungsort bzw. -bahnhof. Ist die Lieferung nicht ausdrücklich als frachtfrei vereinbart, gehen die Transportkosten zu Lasten des Käufers. Wird uns die Transportart vorgeschrieben, gelten die vereinbarten Preise ab Lager. Die Kosten des Transportes hat in diesem Falle immer der Käufer zu tragen.

Sobald die bestellte Ware unser Lager verlässt oder der Käufer von der Lieferbereitschaft verständigt wurde, gehen alle Gefahren und Lasten auf diesen über. Wird die Ware von uns transportversichert, gehen die Kosten zu Lasten des Käufers. Zur Versicherung sind wir nur verpflichtet, wenn der Käufer dies ausdrücklich schriftlich begehrt hat.

7. Gewährleistung und Haftung:

Bei bereits im Lager unbeanstandet abgenommenen Waren können nachträgliche Mängelrügen nicht anerkannt werden. Bei anderen Lieferungen sind Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Käufer verliert seine Gewährleistungsansprüche, wenn er durch Auslieferung oder Verarbeitung der Ware eine Überprüfung des Mangels unmöglich gemacht hat. Bei begründeten Mängelrügen leisten wir nach unserer Wahl entweder Ersatz oder gewähren eine Reduzierung des Kaufpreises. Das Wandlungsrecht steht nur dann dem Käufer zu, wenn völlige Unbrauchbarkeit vorliegt, die nicht mehr behoben werden kann. Darüber hinaus und in allen sonstigen Fällen von Vertragsverletzungen, Handlungen und Unterlassungen stehen unserem Vertragspartner außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, keinerlei Ansprüche zu, insbesondere auch nicht solche auf Schadenersatz, Gewinnentgang oder Vergütung aufgewendeter Fabrikationskosten, Frachtkosten, Folgeschäden, usw. Für Nachteile, die in der Mangelhaftigkeit der Ware oder des gelieferten Werkes liegen, sind Schadenersatzansprüche zur Gänze ausgeschlossen. Eine Ersatzpflicht für Sachschäden nach dem Produkthaftungsgesetz ist ausgeschlossen, insoweit der Kunde kein Verbraucher ist. Bei Anfertigungen, die wir auf Grund von Zeichnungen oder sonstigen Angaben des Auftraggebers durchführen, hat uns dieser schad- und klaglos zu halten, falls durch die Anfertigung Eingriffe in die Rechte Dritter erfolgen.

8. Eigentumsvorbehalt:

Sämtliche von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller unserer Forderungen gegenüber dem Käufer auch aus anderen Vertragsabschlüssen einschließlich Zinsen und Kosten in unserem Eigentum. Im Falle der Bearbeitung oder Verarbeitung der in unserem Eigentum stehenden Vorbehaltsware mit jedweder anderen Ware bzw. durch Verbindung (Vermengung) unserer Ware mit anderen - nicht in unserem Eigentum stehenden - Gegenständen, erlischt unser Eigentumsrecht nicht, sondern entsteht Miteigentum im Verhältnis der beiderseitigen Wertanteile. Unser Eigentumsvorbehalt setzt sich somit im entsprechenden Miteigentumsrecht fort. Im Falle der Nichtbezahlung unserer fälligen Kaufpreisforderung bzw. Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer verpflichtet sich dieser, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren einschließlich solcher, an welchen wir infolge Be- oder Verarbeitung oder aber Vermengung nur Miteigentum haben, über unser Verlangen, auch ohne Rücktritt vom Vertrag an uns auszufolgen. Diesfalls ermächtigt uns der Käufer, die Ware abzuholen und in Verwahrung zu nehmen, wobei er bereits jetzt auf die Geltendmachung einer Besitzstörung und von Schadenersatzansprüchen verzichtet. Nach Ablauf von weiteren 2 Monaten sind wir sodann zum freihändigen Verkauf berechtigt, wobei der Käufer im Falle des Miteigentums einen seinem Wertanteil an der Sache entsprechenden Betrag abzüglich 20 % Wiederverkaufsspesen gutgeschrieben erhält. Für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware verpflichtet sich der Kunde, diese nur unter Aufrechterhaltung unseres Eigentumsvorbehaltes bis zur vollständigen Kaufpreisberichtigung weiter zu veräußern. Weiters bietet der Kunde schon jetzt als Sicherstellung die Abtretung seiner Kaufpreis- bzw. Entgeltsforderungen samt Nebenrechten, die ihm aus der Weiterveräußerung der unbearbeiteten oder be- oder verarbeiteten Ware gegenüber seinem Vertragspartner zustehen oder erwachsen werden, unwiderruflich an. Sobald wir ein derartiges Angebot konkret angenommen haben, sind wir berechtigt, seinen Käufer (Abnehmer) von der erfolgten Zession zu verständigen, so dass Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung nur an uns erfolgen können.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand:

Der Vertrag unterliegt österreichischem Recht. Als Erfüllungsort gilt bei Lieferung ab Werk der Ort unseres Lieferwerkes. Erfüllungsort für Zahlungen ist Eisenstadt. Für alle Rechtstreitigkeiten gilt als Gerichtsstand Eisenstadt.

 

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